Artikel 3 - Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (14. LuftVGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Mai 2012 LuftVO § 15a, § 16, § 16a

Die Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Januar 2010 (BGBl. I S. 11) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 15a Absatz 3 erster Halbsatz wird wie folgt gefasst:

„Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten,".

2.
§ 16 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

„7.
der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen."

b)
In Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort „können" ein Komma und die Wörter „insbesondere im Fall von Absatz 1 Nummer 7 die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzten" eingefügt.

3.
§ 16a wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
Aufstiege von unbemannten Luftfahrtsystemen."

b)
In Absatz 2 Nummer 5 wird das Wort „Luftfahrtgeräts" durch das Wort „Luftfahrtsystems" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 14. LuftVGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 14. LuftVGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften
 
Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Artikel 8 LuftVOEV 2015 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1032) geändert worden ist, außer ...


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