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Eingangsformel - ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (ÖLGKontrollStZulV)

Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Absatz 1 Nummer 6 des Öko-Landbaugesetzes vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

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*)
Diese Verordnung dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) sowie der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22).



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