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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.08.2023 aufgehoben
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§ 2 - ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (ÖLGKontrollStZulV)
V. v. 07.05.2012 BGBl. I S. 1044 (Nr. 20); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 206
Geltung ab 12.05.2012; FNA: 7847-31-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 12.05.2012; FNA: 7847-31-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 2 Antrag auf Zulassung
1Der Antrag auf Zulassung ist von der Kontrollstelle schriftlich oder elektronisch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) zu stellen. 2Im Antrag ist anzugeben, für welche der in Anlage 1 aufgeführten Kontrollbereiche nach Titel IV Kapitel 2 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (ABl. L 250 vom 18.9.2008, S. 1), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 203/2012 (ABl. L 71 vom 9.3.2012, S. 42) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung die Zulassung beantragt wird.
Text in der Fassung des Artikels 144 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes G. v. 29. März 2017 BGBl. I S. 626 m.W.v. 5. April 2017
Frühere Fassungen von § 2 ÖLGKontrollStZulV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 05.04.2017 | Artikel 144 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.03.2017 BGBl. I S. 626 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 ÖLGKontrollStZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ÖLGKontrollStZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÖLGKontrollStZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 ÖLGKontrollStZulV Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal
... (5) Bei der Prüfung des Antrags der Kontrollstelle auf Zulassung nach § 2 stehen Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen ...
§ 12 ÖLGKontrollStZulV Zulassung (vom 05.04.2017)
... Ausstattung sowie dem vorgelegten Standardkontrollverfahren für einen oder mehrere der in § 2 genannten Kontrollbereiche erteilt. (3) Im Zulassungsbescheid werden die für einen ...
Anlage 2 ÖLGKontrollStZulV (zu § 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer
... Null angeführt werden kann, - Z: Das Kürzel der Kontrollbereiche nach § 2 , in denen das Unternehmen tätig ist und von der Kontrollstelle kontrolliert wird. Für ...
Anlage 4 ÖLGKontrollStZulV (zu § 11) Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal
... Kontrolleurinnen/Kontrolleure Anforderungen für die Kontrollbereiche nach § 2 : 1.2.1 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung Vom Vorliegen der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 144 SchriftVG Änderung der ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung
... vom 7. Mai 2012 (BGBl. I S. 1044) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Satz 1 werden die Wörter „in elektronischer Form" durch das Wort ...
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