Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.08.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 15 - ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (ÖLGKontrollStZulV)

§ 15 Unterrichtung der Länder



Die Bundesanstalt unterrichtet die zuständigen Landesbehörden über die Erteilung einer Zulassung sowie über deren Änderung.

 
Anzeige