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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.08.2023 aufgehoben
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Anlage 2 - ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (ÖLGKontrollStZulV)
V. v. 07.05.2012 BGBl. I S. 1044 (Nr. 20); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 206
Geltung ab 12.05.2012; FNA: 7847-31-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 12.05.2012; FNA: 7847-31-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Anlage 2 (zu § 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
A. Vorbemerkung:
Die Kontrollstelle teilt jedem Unternehmen, mit dem sie einen Kontrollvertrag abgeschlossen hat, eine alphanumerische Identifikationsnummer zu, die ausschließlich für die Durchführung des Kontrollverfahrens von der Kontrollstelle, dem Unternehmer, den zuständigen Landesbehörden und der Bundesanstalt zu verwenden ist. Diese Nummer wird von der Kontrollstelle auf dem Meldeformular eingetragen.
B. Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer:
Die alphanumerische Identifikationsnummer ist nach folgendem Muster zuzuteilen:
- DE-XY-099-09999-Z
- -
- DE: Kürzel für Deutschland,
- -
- XY: Kürzel des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, gemäß der nachfolgenden Tabelle,
Baden-Württemberg | BW | Niedersachsen | NI |
Bayern | BY | Nordrhein-Westfalen | NW |
Berlin | BE | Rheinland-Pfalz | RP |
Brandenburg | BB | Saarland | SL |
Bremen | HB | Sachsen | SN |
Hamburg | HH | Sachsen-Anhalt | ST |
Hessen | HE | Schleswig-Holstein | SH |
Mecklenburg-Vorpommern | MV | Thüringen | TH |
- -
- 099: Numerischer Teil der Codenummer der Kontrollstelle nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Öko-Landbaugesetzes,
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- 09999: Die von der Kontrollstelle zu erteilende fünfstellige unternehmensspezifische Identifikationsnummer, die in der Ziffernfolge auch von der Zahl Null angeführt werden kann,
- -
- Z: Das Kürzel der Kontrollbereiche nach § 2, in denen das Unternehmen tätig ist und von der Kontrollstelle kontrolliert wird. Für Unternehmen, die ökologische/biologische Erzeugnisse ausschließlich lagern oder handeln, ist das Kürzel H zu verwenden.
Zitierungen von Anlage 2 ÖLGKontrollStZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ÖLGKontrollStZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÖLGKontrollStZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 ÖLGKontrollStZulV Informationspflichten
... der Angaben und Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer nach Maßgabe der Anlage 2 durch die Kontrollstelle ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10163/a176182.htm