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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (BGBuWEGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
(1) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel 1 tritt am 1. August 2012 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Mai 2012.
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