Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.11.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 6 - Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG)

G. v. 31.10.2003 BGBl. I S. 2149; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480
Geltung ab 06.11.2003 bis 31.03.2011; FNA: 29-32 Statistik
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§ 6 Verordnungsermächtigung



Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anwendung dieses Gesetzes auszusetzen, soweit festgestellt wird, dass die übermittelten Daten für die in § 1 Abs. 2 Nr. 2 genannten Zwecke nicht verwendbar sind.



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