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Artikel 6 - Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (HQRLUmsG k.a.Abk.)

G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Geltung ab 01.08.2012
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Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am 1. August 2012 in Kraft.

(2) (aufgehoben)



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Frühere Fassungen von Artikel 6 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2015Artikel 3 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
vom 27.07.2015 BGBl. I S. 1386

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 HQRLUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HQRLUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 2 FreizügG/EUuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 und 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) geändert worden ist, wird folgender ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 3 BleiRÄndG Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
...  6 Absatz 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union ...