Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (4. ApBetrOÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

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des § 21 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und 3 des Apothekengesetzes, von denen Absatz 1 zuletzt durch Artikel 34 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), Absatz 2 durch Artikel 20 Nummer 12 Buchstabe b des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190) geändert und Absatz 3 durch Artikel 20 Nummer 12 Buchstabe c des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190) eingefügt worden ist,

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des § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie Absatz 1b Nummer 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie

-
des § 11 Absatz 4 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 des Medizinproduktegesetzes, von denen § 37 Absatz 4 zuletzt durch Artikel 145 Nummer 4 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist,

verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45).



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