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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.11.2006 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)
V. v. 21.06.1979 BGBl. I S. 684; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 01.11.2006 BGBl. I S. 2477
Geltung ab 01.04.1980; FNA: 752-1-8 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 01.04.1980; FNA: 752-1-8 Elektrizität und Gas
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§ 3 Bedarfsdeckung, Eigenerzeugung
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seinen gesamten Elektrizitätsbedarf aus dem Verteilungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen; ferner durch Eigenanlagen (Notstromaggregate), die ausschließlich der Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der öffentlichen Versorgung dienen. Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmung nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden.
(2) Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Kunde dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen Mitteilung zu machen. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß von seiner Eigenanlage keine schädlichen Rückwirkungen in das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz möglich sind.
(3) Der Kunde ist erst nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses berechtigt, zur Eigenerzeugung mit anderen Anlagen als mit Notstromaggregaten oder mit Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen überzugehen.
Zitierungen von § 3 AVBEltV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AVBEltV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AVBEltV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AVBEltV Gegenstand der Verordnung
... und in Niederspannung zu allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben, sind in den §§ 2 bis 34 dieser Verordnung geregelt. Sie sind Bestandteil des Versorgungsvertrages. (2) ...
§ 13 AVBEltV Inbetriebsetzung der Kundenanlage
... pauschal berechnet werden. (4) Der Anschluß von Eigenanlagen im Sinne von § 3 Abs. 1 ist mit dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen abzustimmen. Dieses kann den ...
§ 23 AVBEltV Vertragsstrafe
... (4) Geht der Kunde vor Beendigung des Vertragsverhältnisses zu einer anderen als in § 3 Abs. 1 genannten Eigenerzeugung über, so ist das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ...
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