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Änderung Anlage 1.1 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 01.05.2014
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Anlage 1.1 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.05.2014 geltenden Fassung | Anlage 1.1 n.F. (neue Fassung) in der am 01.05.2014 geltenden Fassung durch Artikel 10 V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 1.1 (zu § 2 Absatz 1) Unbefristeter Fahrlehrerschein | |
Zusammenhängend auf gelbem, glattem Leinwandpapier, Breite 114 mm, Höhe 72 mm, Typendruck. Statt des Leinwandpapiers können papierartige Stoffe verwendet werden, die hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit, insbesondere der Reißlänge, der Bruchdehnung, der Nassfestigkeit, der Abriebfestigkeit und der Doppelfalzzahl, mindestens dem Leinwandpapier entsprechen und gut bedruckt und beschriftet werden können. | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) |
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