Berichtigung - Berichtigung von Bekanntmachungen über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (MünzBekBer k.a.Abk.)

B. v. 08.06.2012 BGBl. I S. 1362 (Nr. 27); Geltung ab 23.06.2012

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 23. Juni 2012 GMünzePorzellan Bekanntmachung, GMünze10EuroBahn Bekanntmachung, GMünze125JAuto Bekanntmachung, GMünzeFrauenWM Bekanntmachung, GMünzeArchaeopteryx Bekanntmachung

1.
Die Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „300 Jahre Porzellanherstellung in Deutschland") vom 10. Mai 2010 (BGBl. I S. 653, 885) wird wie folgt berichtigt:

In Absatz 2 sind die Wörter „maximal 1.700.000 Stück" durch die Wörter „1.931.900 Stück" zu ersetzen.

2.
Die Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „175 Jahre Eisenbahn in Deutschland") vom 24. September 2010 (BGBl. I S. 1362) wird wie folgt berichtigt:

In Absatz 2 sind die Wörter „maximal 2.200.000 Stück" durch die Wörter „2.227.000 Stück" zu ersetzen.

3.
Die Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „125 Jahre Automobil") vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 1006) wird wie folgt berichtigt:

In Absatz 2 sind die Wörter „maximal 2.000.000 Stück" durch die Wörter „2.104.000 Stück" zu ersetzen.

4.
Die Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „FRAUENFUSSBALLWM in DEUTSCHLAND") vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 1007) wird wie folgt berichtigt:

In Absatz 2 sind die Wörter „maximal 2.000.000 Stück" durch die Wörter „2.224.000 Stück" zu ersetzen.

5.
Die Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „150 Jahre Entdeckung des Urvogels Archaeopteryx") vom 25. Mai 2011 (BGBl. I S. 1008) wird wie folgt berichtigt:

In Absatz 2 sind die Wörter „maximal 2.000.000 Stück" durch die Wörter „2.093.000 Stück" zu ersetzen.

Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Thöne



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed