interne Verweise§ 22 NWRG Erstmalige Übermittlung des Datenbestandes (vom 27.06.2020) ... der Übermittlung nach Absatz 1 Satz 1 und 3 kann von den in der Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 und 2 festgelegten Anforderungen abgewichen werden, soweit die Daten bei der übermittelnden ... Änderung eines Datensatzes diesen gesamten Datensatz an die Vorgaben der auf Grund von § 20 Absatz 1 Nummer 2 ergangenen Rechtsverordnung an, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2017. Sie ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung (WaffRGDV)V. v. 31.07.2012 BGBl. I S. 1765; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
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