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Zitierungen von § 5 GenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... 3 Firma der Genossenschaft § 4 Mindestzahl der Mitglieder § 5 Form der Satzung § 6 Mindestinhalt der Satzung § 7 Weiterer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... Die Zahl der Mitglieder muss mindestens drei betragen." 5. In § 5 werden die Wörter Das Statut" durch die Wörter Die Satzung" ...
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 22 BEG IV Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... 177 Übergangsvorschrift zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz". 2. In § 5 werden die Wörter „schriftlichen Form" durch das Wort „Textform" ...
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