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Zitierungen von § 29 GenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42 GenG Prokura; Handlungsvollmacht (vom 01.08.2022)
... Eintragung in das Handelsregister tritt die Eintragung in das Genossenschaftsregister. § 29 gilt entsprechend. (2) Die Genossenschaft kann auch Handlungsvollmacht ...
§ 86 GenG Publizität des Genossenschaftsregisters (vom 18.08.2006)
... Vorschriften in § 29 über das Verhältnis zu dritten Personen finden bezüglich der Liquidatoren ...
§ 87 GenG Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium (vom 18.08.2006)
... Bezug auf die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder die §§ 17 bis 51 weiter anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts und aus dem Wesen der ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... § 28 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis § 29 Publizität des Genossenschaftsregisters § 30 Mitgliederliste ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 3 EHUG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... „(1)" wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 9. § 29 Abs. 4 wird aufgehoben. 10. § 42 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: ... § 42 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „§ 28 Satz 3 und § 29 gelten entsprechend." 10a. In § 48 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe ...
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... Bezug auf die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder die §§ 17 bis 51 weiter anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts und aus dem Wesen der ...
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 22 DiRUG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... zu der Eintragung" ersetzt. 5. § 28 Satz 3 wird aufgehoben. 6. In § 29 Absatz 3 werden die Wörter „bekannt gemacht" durch das Wort „eingetragen" und ... ersetzt. 7. § 42 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „ § 29 gilt entsprechend." 8. § 51 Absatz 5 Satz 3 wird aufgehoben. 9. ...
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