interne Verweise§ 56 GenG Ruhen des Prüfungsrechts des Verbandes (vom 17.06.2016) ... des Verbandes anordnen, wenn dieser sich einer angeordneten Untersuchung nach § 64 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 entzieht oder wenn nach den Ergebnissen einer solchen Untersuchung ein ...
Zitat in folgenden NormenSCE-Ausführungsgesetz (SCEAG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 34 SCEAG Prüfung ... Für die Prüfung der Europäischen Genossenschaft gelten die §§ 53 bis 64c des Genossenschaftsgesetzes entsprechend. (2) Handelt es sich bei der ...
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 7 APAReG Änderung des Genossenschaftsgesetzes ... des Verbandes anordnen, wenn dieser sich einer angeordneten Untersuchung nach § 64 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 entzieht oder wenn nach den Ergebnissen einer solchen Untersuchung ein ... findet Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 keine Anwendung." 10. § 64 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ...
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 10 BilMoG Änderung des Genossenschaftsgesetzes ... Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeiten nach Satz 1 und § 64 Abs. 1 durch Rechtsverordnung auf eine andere Behörde zu übertragen. Mehrere Länder ... Aufsichtsbehörde das Ergebnis der Sonderuntersuchung mitzuteilen." 15. § 64 wird wie folgt gefasst: „§ 64 Staatsaufsicht (1) Die ... mitzuteilen." 15. § 64 wird wie folgt gefasst: „§ 64 Staatsaufsicht (1) Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände unterliegen der ... 16. In § 64a Satz 1 werden die Wörter „nach § 64 zuständige Behörde" durch das Wort „Aufsichtsbehörde" ersetzt und ... ersetzt und die Wörter „oder wenn er Auflagen nach § 64 nicht erfüllt" gestrichen. 17. Nach § 166 wird folgender § 167 ...
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1020/v14589.htm