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Zitierungen von § 65 GenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 67b GenG Kündigung einzelner Geschäftsanteile (vom 01.01.2025)
... Satzung kann für die Kündigung die Schriftform vorschreiben. (2) § 65 Abs. 2 bis 5 gilt ...
§ 69 GenG Eintragung in die Mitgliederliste (vom 18.08.2006)
... den Fällen der §§ 65 bis 67a und 68 ist der Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft, im Falle des § 67b sind ...
§ 76 GenG Übertragung des Geschäftsguthabens (vom 01.01.2025)
... knüpfen; dies gilt nicht für die Fälle, in denen in der Satzung nach § 65 Abs. 2 Satz 3 eine Kündigungsfrist von mehr als fünf Jahren bestimmt oder nach § 8a oder § ...
§ 177 GenG Übergangsvorschrift zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (vom 01.01.2025)
... 15 Absatz 1 Satz 3 oder § 43 Absatz 5, 3. eine Kündigungserklärung nach § 65 Absatz 1 , den §§ 67, 67a Absatz 2, nach § 67b oder § 118 Absatz 2 Satz 1 ...
Zitat in folgenden Normen
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
Artikel 7 G. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1310, 1322; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
§ 1 AltZertG Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag (vom 26.06.2021)
... 19 Absatz 1 des Genossenschaftsgesetzes sowie keine längere Kündigungsfrist als die des § 65 Abs. 2 Satz 1 des Genossenschaftsgesetzes und keine abweichenden Regelungen für die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens im ...
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... Genossenschaften Abschnitt 5 Beendigung der Mitgliedschaft § 65 Kündigung des Mitglieds § 66 Kündigung durch Gläubiger ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Eigenheimrentengesetz (EigRentG)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1509
Artikel 2 EigRentG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... 2 des Genossenschaftsgesetzes sowie keine längere Kündigungsfrist als die des § 65 Abs. 2 Satz 1 des Genossenschaftsgesetzes und keine abweichenden Regelungen für die ...
Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2434
Artikel 1 GenTraG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... das Wort „zuständigen" eingefügt. 26. In § 65 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „alle Mitglieder" durch die Wörter „mehr als drei ...
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... das nach § 10 zuständige Gericht" ersetzt. 72. Die §§ 65 bis 67 werden wie folgt gefasst: § 65 Kündigung des Mitglieds ... 72. Die §§ 65 bis 67 werden wie folgt gefasst: § 65 Kündigung des Mitglieds (1) Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft ... knüpfen; dies gilt nicht für die Fälle, in denen in der Satzung nach § 65 Abs. 2 Satz 3 eine Kündigungsfrist von mehr als fünf Jahren bestimmt oder nach § 8a ...
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 22 BEG IV Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... durch die Wörter „Absatz 6 gilt entsprechend" ersetzt. 10. In § 65 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „schriftlicher Form erklärt werden" durch die Wörter ... 15 Absatz 1 Satz 3 oder § 43 Absatz 5, 3. eine Kündigungserklärung nach § 65 Absatz 1 , den §§ 67, 67a Absatz 2, nach § 67b oder § 118 Absatz 2 Satz 1 ...
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