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Zitierungen von § 148 GenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 148 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
SCE-Ausführungsgesetz (SCEAG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 36 SCEAG Straf- und Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2023)
... Die Strafvorschriften der §§ 147 bis 151a des Genossenschaftsgesetzes, des § 15a Absatz 4 bis 6 der Insolvenzordnung, des ...
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... (weggefallen) § 147 Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung § 148 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit § ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... Satz 3 wird das Wort Es" durch das Wort Sie" ersetzt. 120. § 148 wird wie folgt gefasst: § 148 Pflichtverletzung bei Verlust, ... ersetzt. 120. § 148 wird wie folgt gefasst: § 148 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (1) ...
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 19 MoMiG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung". b) Die Angabe zu § 148 wird wie folgt gefasst: § 148 Pflichtverletzung bei Verlust". ... b) Die Angabe zu § 148 wird wie folgt gefasst: § 148 Pflichtverletzung bei Verlust". 2. Dem § 24 Abs. 1 wird folgender Satz ... c) In Absatz 2 wird die Absatzbezeichnung (2)" gestrichen. 5. § 148 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...
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