Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 17 BGleiNRG Änderung des Genossenschaftsgesetzes ... 1. Der Inhaltsangabe wird folgende Angabe angefügt: „§ 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und ... jeweils nicht länger als fünf Jahre sein." 3. Folgender § 168 wird angefügt: „§ 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für ... Jahre sein." 3. Folgender § 168 wird angefügt: „§ 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und ...
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
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