interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2434
Artikel 1 GenTraG Änderung des Genossenschaftsgesetzes ... a) Nach der Angabe zu § 21a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 21b Mitgliederdarlehen". b) Nach der Angabe zu § 53 wird folgende Angabe ... ausdrücklich zur Kenntnis genommen werden." 7. Nach § 21a wird folgender § 21b eingefügt: „§ 21b Mitgliederdarlehen (1) Zum Zweck der ... 7. Nach § 21a wird folgender § 21b eingefügt: „ § 21b Mitgliederdarlehen (1) Zum Zweck der Finanzierung oder Modernisierung von zu ihrem ... und die im maßgeblichen Prüfungszeitraum von ihren Mitgliedern keine Darlehen nach § 21b Absatz 1 entgegengenommen haben, beschränkt sich jede zweite Prüfung nach § 53 Absatz 1 Satz ...
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
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