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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen (1. HibHerAusbGlVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1481) wird wie folgt geändert:
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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. HibHerAusbGlVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. HibHerAusbGlVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1720
Artikel 1 2. HibHerAusbGlVÄndV
... in handwerklichen Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1481), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2012 (BGBl. I S. 1384) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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