Tools:
Update via:
Artikel 5 - Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (7. FeVuaÄndV k.a.Abk.)
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Geltung ab 30.06.2012, abweichend siehe Artikel 6
| |
Geltung ab 30.06.2012, abweichend siehe Artikel 6
| |
Artikel 5 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Die Anlage (zu § 1) der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1086) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gebührennummer 209 wird in der Spalte „Gegenstand" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und die Wörter „oder eines Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" gestrichen.
- 2.
- Die Gebührennummern 211, 212, 214.5 und 215 werden aufgehoben.
- 3.
- Im 2. Abschnitt wird in der Überschrift zu A. 4. die Angabe „, VOInt" gestrichen.
- 4.
- In der Gebührennummer 401.2 werden in der Spalte „Gegenstand" im Klammerzusatz die Wörter „, motorisierter Krankenfahrstuhl" gestrichen.
- 5.
- Die Gebührennummer 401.3 wird wie folgt neu gefasst:
„401.3 | Zu den Gebühren nach den Nummern 401.1 und 401.2 werden erhoben: | |
-Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 5 FeV (Mofa 25) | 6,50 | |
- Prüfung am PC | 8,20 | |
- Einzelprüfung durch den Sachverständigen/Prüfer oder durch vom Bewerber gesondert zu bezahlenden Gebärdendolmetscher | je angefangene Viertel- stunde Gebühr entsprechend Nummer 499". |
- 6.
- In der Gebührennummer 402 wird in der Spalte „Gegenstand" die Angabe „2.6.1" durch die Angabe „2.5.1" ersetzt.
- 7.
- In der Gebührennummer 402.1 wird in der Spalte „Gegenstand" nach der Angabe „Klasse A" die Angabe „oder A2" angefügt.
- 8.
- Nach der Gebührennummer 402.1 wird folgende Gebührennummer 402.1a eingefügt:
„402.1a | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A2 im Zuge der Stufenregelung nach § 15 Absatz 3 und 4 FeV | 63,20". |
- 9.
- Die Gebührennummer 402.8 wird wie folgt gefasst:
„402.8 | Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klasse AM | 71,40". |
- 10.
- In der Gebührennummer 452.1 wird in der Spalte „Gegenstand" die Angabe „M," gestrichen.
Anzeige
Zitierungen von Artikel 5 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 7. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
7. FeVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 6 7. FeVuaÄndV Inkrafttreten
... Artikel 2, 3, 4 und 5 treten am 19. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 31.08.2012 BGBl. I S. 1889
Artikel 1 1. GebOStÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 26. Juni 2012 (BGBl. I S. 1394) geändert worden ist, wird wie folgt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10210/a176687.htm