Änderung Artikel 5 Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten vom 02.07.2013

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Artikel 5 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.07.2013 geltenden Fassung
Artikel 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 02.07.2013 geltenden Fassung
durch B. v. 08.07.2013 BGBl. I S. 2236
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 5 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze am 1. Juli 2012 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 11 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(3) Artikel 4 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission nach Artikel 4 Absatz 2, 3, 6 oder nach Artikel 7 Absatz 2, 3 oder 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1) geändert worden ist, über die neue Fassung des § 16 entscheidet, oder die Fiktion nach Artikel 4 Absatz 6 der genannten Verordnung eintritt, nicht jedoch vor dem 1. April 2013. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

(3) Artikel 4 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission nach Artikel 4 Absatz 2, 3, 6 oder nach Artikel 7 Absatz 2, 3 oder 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1) geändert worden ist, über die neue Fassung des § 16 entscheidet, oder die Fiktion nach Artikel 4 Absatz 6 der genannten Verordnung eintritt, nicht jedoch vor dem 1. April 2013. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 8. Juli 2013 (BGBl. I S. 2236 (b)) ist Artikel 4 am 2. Juli 2013 in Kraft getreten.





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