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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWAbfRNOGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 5 Absatz 41 Nummer 2 Buchstabe b ist die Angabe
Im Auftrag Dr. Frank Petersen
In Artikel 5 Absatz 41 Nummer 2 Buchstabe b ist die Angabe
- „Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:"
durch die Angabe
„Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:"
zu ersetzen.
Im Auftrag Dr. Frank Petersen
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10219/index.htm