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Artikel 4 - Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen (BWahlRSchVG k.a.Abk.)
Artikel 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Juli 2012.
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