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Änderung § 6 SchuFV vom 26.11.2019
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 6 SchuFV, alle Änderungen durch Artikel 11 StV-DSAnpUG-EU am 26. November 2019 und Änderungshistorie der SchuFVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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§ 6 SchuFV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 26.11.2019 geltenden Fassung | § 6 SchuFV n.F. (neue Fassung) in der am 26.11.2019 geltenden Fassung durch Artikel 11 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724 |
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(Textabschnitt unverändert) § 6 Einsichtnahme | |
(1) Die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis erfolgt über ein zentrales und länderübergreifendes elektronisches Informations- und Kommunikationssystem der Länder im Internet. (2) 1 Die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis wird nur registrierten Nutzern gewährt. 2 Die jeweilige Einsichtnahme ist erst nach Darlegung des Verwendungszwecks nach § 5 Nummer 1 bis 7 zu ermöglichen. (3) 1 Bei jeder Einsichtnahme ist der Abrufvorgang so zu protokollieren, dass feststellbar ist, ob das Datenverarbeitungssystem befugt genutzt worden ist. 2 Zu protokollieren sind: 1. die zur Abfrage verwendeten Daten nach Absatz 2 Satz 2, 2. das Datum und die Uhrzeit der Einsichtnahme, 3. die Identität der abfragenden Person, 4. welche Datensätze nach § 3 Absatz 2 betroffen sind. 3 Die protokollierten Daten nach Satz 2 dürfen nur zu Datenschutzzwecken, für gerichtliche Verfahren oder Strafverfahren verwendet werden. | |
(Text alte Fassung) (4) 1 Die gespeicherten Abrufprotokolle werden nach sechs Monaten gelöscht. 2 Ausgenommen von der Löschung nach sechs Monaten sind gespeicherte Daten, die in einem eingeleiteten Verfahren zur Datenschutzkontrolle, einem gerichtlichen Verfahren oder Strafverfahren benötigt werden. 3 Diese Daten sind nach dem endgültigen Abschluss dieser Verfahren zu löschen. | (Text neue Fassung) (4) 1 Die gespeicherten Abrufprotokolle werden nach sechs Monaten gelöscht. 2 Ausgenommen von der Löschung nach sechs Monaten sind gespeicherte Daten, die in einem eingeleiteten Verfahren zur Datenschutzaufsicht, einem gerichtlichen Verfahren oder Strafverfahren benötigt werden. 3 Diese Daten sind nach dem endgültigen Abschluss dieser Verfahren zu löschen. |
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