Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Stipendienprogramm-Höchstgrenzen-Verordnung (1. StipHVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.08.2012 BGBl. I S. 1709 (Nr. 37); Geltung ab 21.08.2012
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Eingangsformel



Auf Grund des § 14 Absatz 2 des Stipendienprogramm-Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957), der durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2204) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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