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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (SolarFördÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2012 AusglMechV § 3

Nach § 3 Absatz 4 Nummer 1a der Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634) geändert worden ist, wird die folgende Nummer 1b eingefügt:

 
„1b.
Zahlungen nach § 35 Absatz 1b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes,".

 
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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 SolarFördÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolarFördÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 16 EEGReformG Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung
... Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1754) geändert worden ist, wird wie folgt ...