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Artikel 6 - Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (SolarFördÄndG k.a.Abk.)
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der vom 1. April 2012 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10275/a177427.htm