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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (SolarFördÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. April 2012 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 10 und in Nummer 14 die Absätze 3 und 4 des § 37 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.

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