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Synopse aller Änderungen des WaffRGDV am 27.06.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 27. Juni 2020 durch Artikel 231 der 11. ZustAnpV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des WaffRGDV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

WaffRGDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.06.2020 geltenden Fassung
WaffRGDV n.F. (neue Fassung)
in der am 27.06.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 231 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Inhalt der Datensätze


(Text alte Fassung) nächste Änderung

(1) Die Speicherung der Daten im Nationalen Waffenregister erfolgt nach Maßgabe des Datensatzes für das Waffenwesen (DSWaffe) vom 6. Juli 2012 (BAnz AT 22.08.2012 B2) in der jeweils aktuellen Fassung. Änderungen des DSWaffe werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht; anzugeben ist das Herausgabedatum und ab wann der geänderte DSWaffe anzuwenden ist.

(2) Der jeweils aktuelle Stand des DSWaffe ist beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, zu beziehen. Die Bekanntmachungen sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, jedermann zugänglich und archivmäßig gesichert niedergelegt.

(Text neue Fassung)

(1) 1 Die Speicherung der Daten im Nationalen Waffenregister erfolgt nach Maßgabe des Datensatzes für das Waffenwesen (DSWaffe) vom 6. Juli 2012 (BAnz AT 22.08.2012 B2) in der jeweils aktuellen Fassung. 2 Änderungen des DSWaffe werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gemacht; anzugeben ist das Herausgabedatum und ab wann der geänderte DSWaffe anzuwenden ist.

(2) 1 Der jeweils aktuelle Stand des DSWaffe ist beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, zu beziehen. 2 Die Bekanntmachungen sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, jedermann zugänglich und archivmäßig gesichert niedergelegt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)

§ 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde


(1) 1 Die Datenübermittlung erfolgt über die informationstechnischen Netze von Bund, Ländern und Kommunen. 2 Soweit für die Datenübermittlung die informationstechnischen Netze von Bund und Ländern genutzt werden, ist ab dem 1. Januar 2015 an deren Stelle das vom Bund betriebene Verbindungsnetz zu nutzen.

vorherige Änderung

(2) 1 Die Datenübermittlung durch die Waffenbehörden an die Registerbehörde erfolgt elektronisch unter Nutzung des Datenaustauschstandards XWaffe vom 6. Juli 2012 (BAnz AT 22.08.2012 B3) in der jeweils aktuellen Fassung. 2 Änderungen des Datenaustauschstandards XWaffe werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht; anzugeben ist das Herausgabedatum und ab wann der geänderte Datenaustauschstandard XWaffe anzuwenden ist.



(2) 1 Die Datenübermittlung durch die Waffenbehörden an die Registerbehörde erfolgt elektronisch unter Nutzung des Datenaustauschstandards XWaffe vom 6. Juli 2012 (BAnz AT 22.08.2012 B3) in der jeweils aktuellen Fassung. 2 Änderungen des Datenaustauschstandards XWaffe werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gemacht; anzugeben ist das Herausgabedatum und ab wann der geänderte Datenaustauschstandard XWaffe anzuwenden ist.

(3) 1 Der Datenübertragung werden allgemein anerkannte Standards zugrunde gelegt. 2 Die Verschlüsselung erfolgt nach dem jeweiligen Stand der Technik. 3 Die von der Registerbehörde im Bundesanzeiger bekannt gemachten technischen Ausführungsregeln vom 29. Juni 2012 (BAnz AT 22.08.2012 B7) sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden. 4 Änderungen werden von der Registerbehörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht; anzugeben ist, ab wann die geänderten Ausführungsregeln anzuwenden sind.

(4) 1 Der jeweils aktuelle Stand des Datenaustauschstandards XWaffe und der technischen Ausführungsregeln sind beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, zu beziehen. 2 Die Bekanntmachungen sind beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, jedermann zugänglich und archivmäßig gesichert niedergelegt.