Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.12.2022 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 6 - Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
V. v. 23.08.2012 BGBl. I S. 1822 (Nr. 40); aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Geltung ab 01.09.2012; FNA: 310-4-16 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
| |
Geltung ab 01.09.2012; FNA: 310-4-16 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
| |
§ 6 Übergangsregelung
1Für Anträge, die bis zum 1. November 2014 gestellt werden, können die bis zum 24. Juni 2014 bestimmten Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weiter genutzt werden. 2Für Anträge, die bis zum 1. Juni 2015 gestellt werden, kann das bis zum 24. Juni 2014 bestimmte Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung weiter genutzt werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung V. v. 16. Juni 2014 BGBl. I S. 754 m.W.v. 25. Juni 2014
Frühere Fassungen von § 6 ZVFV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 25.06.2014 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.06.2014 BGBl. I S. 754 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 ZVFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ZVFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZVFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 16.06.2014 BGBl. I S. 754
Artikel 1 ZVFVÄndV
... 3. Der bisherige § 3 wird § 5. 4. Der bisherige § 4 wird § 6 und wie folgt gefasst: „§ 6 Übergangsregelung Für ... 4. Der bisherige § 4 wird § 6 und wie folgt gefasst: „§ 6 Übergangsregelung Für Anträge, die bis zum 1. November 2014 gestellt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10291/a177540.htm