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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 HBankDAPrVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HBankDAPrVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung des Ausbildungs- und Prüfungsrechts für die Laufbahnen des Bankdienstes der Deutschen Bundesbank
V. v. 30.08.2017 BGBl. I S. 3316
Artikel 4 BBankAusbÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank vom 11. August 2011 (BGBl. I S. 1717), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. August 2012 (BGBl. I S. 1858 ) geändert worden ist, 2. die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ...