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Artikel 1 - AFS-Gesetz (AFSG k.a.Abk.)

G. v. 02.06.2008 BGBl. II S. 520; zuletzt geändert durch Artikel 112 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 07.06.2008, abweichend siehe Artikel 6; FNA: 2129-51 Umweltschutz
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Artikel 1



Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem in London am 5. Oktober 2001 von der Internationalen Konferenz über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme für Schiffe angenommenen Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.