Zitierungen von § 4 ESMFinG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ESMFinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ESMFinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ESMFinG Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus (vom 08.12.2014)
... Aufgaben des Gouverneursrates auf das Direktorium übertragen, gelten die §§ 3 bis 6 ...
§ 5 ESMFinG Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (vom 08.12.2014)
... Stabilitätsmechanismus, in denen eine Entscheidung des Plenums gemäß § 4 nicht vorgesehen ist, wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beteiligt. ...
§ 6 ESMFinG Beteiligung durch ein Sondergremium (vom 01.01.2024)
... Bundesregierung zu begründen. (2) In diesem Fall können die in den §§ 4 und 5 bezeichneten Beteiligungsrechte von einem Sondergremium wahrgenommen werden, welches sich ... unverzüglich widersprechen. Im Falle des Widerspruchs nehmen das Plenum die in § 4 und der Haushaltsausschuss die in § 5 bezeichneten Beteiligungsrechte wahr. (4) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
G. v. 29.11.2014 BGBl. I S. 1821
Artikel 1 ESMFinGÄndG Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
... direkt Finanzinstituten dieser Vertragspartei gewährt werden." 2. § 4 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird das Wort ...

Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Artikel 11 HFinG 2024 Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
... worden ist, wird wie folgt gefasst: „In diesem Fall können die in den §§ 4 und 5 bezeichneten Beteiligungsrechte von einem Sondergremium wahrgenommen werden, welches sich ...

Zweites Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
G. v. 14.12.2022 BGBl. I S. 2270
Artikel 1 2. ESMFinGÄndG Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
... sie im Recht der Europäischen Union verankert sind, zu unterstützen." 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... fest, die eine Beteiligung des Plenums ausschließt, nimmt der Haushaltsausschuss das in § 4 Absatz 1 Nummer 2a zweiter Teilsatz bezeichnete Beteiligungsrecht wahr. § 4 Absatz 4 Sätze 4 bis 6 gelten ... das in § 4 Absatz 1 Nummer 2a zweiter Teilsatz bezeichnete Beteiligungsrecht wahr. § 4 Absatz 4 Sätze 4 bis 6 gelten entsprechend." 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) In ...


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