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Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften am 01.01.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2020 durch Artikel 1 der BesStMV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der ArbZRÄndV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 2 Änderung der Arbeitszeitverordnung
(Text neue Fassung)

Artikel 2 (aufgehoben)
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel
vorherige Änderung nächste Änderung

Artikel 2 Änderung der Arbeitszeitverordnung




Artikel 2 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

§ 13 der Arbeitszeitverordnung vom 23. Februar 2006 (BGBl. I S. 427), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2010 (BAnz. S. 4262) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Absatzbezeichnung '(1)' wird gestrichen.

2. Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.



 
(heute geltende Fassung) 

Artikel 3 Inkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

vorherige Änderung

(2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.



(2) (aufgehoben)