Artikel 3 - Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich (SpBootRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.10.2012 BGBl. I S. 2102 (Nr. 47); Geltung ab 17.10.2012
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Artikel 3 Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Oktober 2012 KlFzKV-BinSch § 9

In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226), die zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 7 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b, d und f" durch die Angabe „§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, e und g" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SpBootRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SpBootRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 534 10. ZustAnpV Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung
... vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2102) geändert worden ist, werden die ...


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