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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2013 (AELV 2013)

V. v. 15.10.2012 BGBl. I S. 2142 (Nr. 48)
Geltung ab 19.10.2012; FNA: 8251-10-1-19 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
47.000 0,5704
100.000 0,4386
150.000 0,3535
200.000 0,2976
250.000 0,2582
300.000 0,2289
350.000 0,2062
400.000 0,1879
450.000 0,1730
500.000 0,1604


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Zitierungen von Anlage 4 AELV 2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2013 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2013
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 47.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a) der ...