Tools:
Update via:
Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2013 (AELV 2013)
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wirtschaftswert in DM | Beziehungswert |
47.000 | 0,5704 |
100.000 | 0,4386 |
150.000 | 0,3535 |
200.000 | 0,2976 |
250.000 | 0,2582 |
300.000 | 0,2289 |
350.000 | 0,2062 |
400.000 | 0,1879 |
450.000 | 0,1730 |
500.000 | 0,1604 |
Anzeige
Zitierungen von Anlage 4 AELV 2013
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AELV 2013 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AELV 2013
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 47.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a) der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10334/a177900.htm