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Eingangsformel - Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)
Eingangsformel
Auf Grund des § 4 Abs. 2 und 3 des Waschmittelgesetzes vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2255) wird nach Anhörung der beteiligten Kreise
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- zu § 4 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft
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- zu § 4 Abs. 3 im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Jugend, Familie und Gesundheit
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