Tools:
Update via:
§ 1 - Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung wird angewandt auf Wasch- und Reinigungsmittel, die zur Reinigung von Textilien im Haushalt oder in Wäschereien bestimmt sind und für die wegen ihres Phosphatgehaltes Dosierungsempfehlungen anzugeben sind. Sie wird nicht angewandt auf Wasch- und Reinigungsmittel, die zur Lieferung in Gebiete außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung bestimmt sind.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1034/a14785.htm