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§ 3 - Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)
§ 3 Wasch- und Reinigungsmittel zur Verwendung in Wäschereien
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Der höchstzulässige Phosphatgehalt von Wasch- und Reinigungsmitteln zur Verwendung in Wäschereien bemißt sich ab 1. Oktober 1981 bei Beachtung der Dosierungsempfehlungen und auf der Grundlage eines Verhältnisses von 1 Kilogramm Trockenwäsche zu 5 Litern Waschlauge nach folgenden Obergrenzen für den Phosphatgehalt in der Waschlauge, ermittelt als Gramm an elementarem Phosphor je Liter Waschlauge (g/lP; Phosphathöchstmengen):
siehe BGBl. 1980 I, 664
Für Wasch- und Reinigungsmittel, die aufeinander abgestimmt sind und nach ihren Dosierungsempfehlungen nacheinander zu verwenden sind, gelten für den sich insgesamt ergebenden Phosphatgehalt in der Waschlauge die für Vollwaschmittel festgelegten Obergrenzen.
(2) Bei Wasch- und Reinigungsmitteln, die nach ihren Dosierungsempfehlungen gleichzeitig mit anderen Wasch- und Reinigungsmitteln zu verwenden sind, darf der Phosphatgehalt insgesamt nicht die Obergrenzen des Absatzes 1 Satz 1 überschreiten.
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Zitierungen von § 3 PHöchstMengV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PHöchstMengV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PHöchstMengV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 PHöchstMengV Ordnungswidrigkeiten
... bestimmtes Wasch- oder Reinigungsmittel in den Verkehr bringt, dessen Phosphatgehalt die in § 3 festgesetzten Höchstmengen ...
§ 6 PHöchstMengV Übergangsbestimmung
... und Reinigungsmittel, die vor dem 1. Oktober 1981 (§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1) hergestellt worden sind, dürfen auch danach in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt ...
Anlage PHöchstMengV (zu § 4) Verfahren zur Bestimmung des Phosphatgehaltes in Wasch- und Reinigungsmitteln
... an elementarem Phosphor (P) ist für den Vergleich der in den §§ 2 und 3 festgelegten Phosphatobergrenzen der Phosphatgehalt in der Waschlauge in Gramm an elementarem ...
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