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§ 8
Mail bei Änderungen
§ 8 - Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)
V. v. 04.06.1980
BGBl. I S. 664
Geltung ab 14.06.1980; FNA: 753-8-2
Wasserwirtschaft
Drucksachen / Entwurf / Begründung
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§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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