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Anlage - Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)
Anlage (zu § 4) Verfahren zur Bestimmung des Phosphatgehaltes in Wasch- und Reinigungsmitteln
BGBl. I 1980 S. 666
Der Phosphatgehalt in Wasch- und Reinigungsmitteln ist wie folgt zu bestimmen:
Den Gebinden sind 10 Einzelproben zu entnehmen, und zwar bei pulverförmigen Wasch- und Reinigungsmitteln je Gebinde ca. 1 Liter, bei flüssigen Wasch- und Reinigungsmitteln je Gebinde ca. 100 Gramm; soweit erforderlich, sind mehrere kleine Gebinde zu vereinigen.
Bei flüssigen Wasch- und Reinigungsmitteln zur Verwendung im Haushalt ist die Anwendungsmenge entsprechend in Gramm aus der Bestimmung der mittleren Füllmenge der den Gebinden beigefügten Dosierungsgefäße und durch Feststellung der vom Hersteller empfohlenen Anzahl von Dosiergefäßfüllungen zu ermitteln.
Die Anwendungsmenge ist in beiden vorgenannten Fällen beim Hersteller, Einführer oder Vertriebsunternehmen zu bestimmen.
Bei Wasch- und Reinigungsmitteln für Wäschereien ist die jeweilige Anwendungsmenge unmittelbar aus den Dosierungsempfehlungen in Gramm je Liter zu ermitteln, wobei ein Verhältnis von 1 Kilogramm Trockenwäsche zu 5 Litern Waschlauge zugrunde zu legen ist.
Sind in einem Wasch- und Reinigungsmittel andere Phosphorverbindungen als Phosphate enthalten, so ist deren Anteil in Abzug zu bringen.
Der Phosphatgehalt in Wasch- und Reinigungsmitteln ist wie folgt zu bestimmen:
- 1.
- Gebindeauswahl und Probenahme
Den Gebinden sind 10 Einzelproben zu entnehmen, und zwar bei pulverförmigen Wasch- und Reinigungsmitteln je Gebinde ca. 1 Liter, bei flüssigen Wasch- und Reinigungsmitteln je Gebinde ca. 100 Gramm; soweit erforderlich, sind mehrere kleine Gebinde zu vereinigen.
- 2.
- Ermittlung der Anwendungsmenge
Bei flüssigen Wasch- und Reinigungsmitteln zur Verwendung im Haushalt ist die Anwendungsmenge entsprechend in Gramm aus der Bestimmung der mittleren Füllmenge der den Gebinden beigefügten Dosierungsgefäße und durch Feststellung der vom Hersteller empfohlenen Anzahl von Dosiergefäßfüllungen zu ermitteln.
Die Anwendungsmenge ist in beiden vorgenannten Fällen beim Hersteller, Einführer oder Vertriebsunternehmen zu bestimmen.
Bei Wasch- und Reinigungsmitteln für Wäschereien ist die jeweilige Anwendungsmenge unmittelbar aus den Dosierungsempfehlungen in Gramm je Liter zu ermitteln, wobei ein Verhältnis von 1 Kilogramm Trockenwäsche zu 5 Litern Waschlauge zugrunde zu legen ist.
- 3.
- Ermittlung des Phosphatgehaltes der Wasch- und Reinigungsmittel
- 4.
- Berechnung des Phosphatgehaltes in der Waschlauge
Sind in einem Wasch- und Reinigungsmittel andere Phosphorverbindungen als Phosphate enthalten, so ist deren Anteil in Abzug zu bringen.
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