Tools:
Update via:
Artikel 6 - Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FZVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Die Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. August 2012 (BGBl. I S. 1889) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gebührennummer 221.1 werden in der Spalte „Gegenstand" die Wörter „der Erkennungsnummer" durch die Wörter „des Kennzeichens" ersetzt.
- 2.
- In der Gebührennummer 265 wird in der Spalte „Gegenstand" das Wort „Anwohner" durch das Wort „Bewohner" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 6 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 FZVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 7 8. FeVuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232) geändert worden ist, wird nach der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10348/a178071.htm