Artikel 5 - Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Artikel 5 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Oktober 2012 BVFG § 11

In § 11 Absatz 2 und 3 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 (BGBl. I S. 1902), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2426) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „§ 200 der Reichsversicherungsordnung" durch die Angabe „§ 24i des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 PNG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 PNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 4 PStRÄndG Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 (BGBl. I S. 1902), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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