Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 5 - Managementprämienverordnung (MaPrV)

V. v. 02.11.2012 BGBl. I S. 2278 (Nr. 52); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 08.11.2012; FNA: 754-22-8 Energieversorgung
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§ 5 Übergangsbestimmung



Diese Verordnung wird nicht auf Strom angewendet, der vor dem 1. Januar 2013 erzeugt worden ist.



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