§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die bei Auslandsumzügen geltenden Abweichungen von den allgemeinen Vorschriften des Bundesumzugskostenrechts.
Frühere Fassungen von § 1 AUV
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Zitierungen von § 1 AUV
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Auslandsumzugskostenverordnung
V. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1561
Artikel 1 AUVÄndV Änderung der Auslandsumzugskostenverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich". b) In ... a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich". b) In der Angabe zu § 28 wird das Wort ... durch das Wort „Dienstverhältnisses" ersetzt. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung ... ersetzt. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt die bei Auslandsumzügen geltenden ...
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