Schlussformel - Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MarktTrStromG k.a.Abk.)

G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2403 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 578
Geltung ab 12.12.2012
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Dr. Philipp Rösler



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