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Artikel 6 - Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPGNeuG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung


Artikel 6 ändert mWv. 1. Juli 2013 BauPGPÜZAnerkV § 1, § 3

Die BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung vom 6. Juni 1996 (BGBl. I S. 798) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird aufgehoben.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 1 bis 3 werden aufgehoben.

b)
Die Absätze 4 und 5 werden die Absätze 1 und 2.

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