Vierte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung (4. WinterbeschVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.11.2012 BGBl. I S. 2459 (Nr. 57); Geltung ab 01.01.2013
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 109 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 und auf Grund des § 357 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), von denen § 109 Absatz 3 und 4 durch Artikel 2 Nummer 18 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) neu gefasst und § 357 Absatz 1 durch Artikel 2 Nummer 72 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

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Artikel 1 Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 WinterbeschV § 3

§ 3 der Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1086), die zuletzt durch Artikel 46 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „2,5" durch die Angabe „2" ersetzt.

2.
In Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „1,7" durch die Angabe „1,2" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Ursula von der Leyen



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